2014 hat die Nordkirche dem EKD-Gesetz zur rechtlichen Gleichstellung schwuler Pastoren und lesbischer Pastorinnen zugestimmt.

2016 wurde die Möglichkeit von Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare in der Nordkirche beschlossen.

2019 wurde die Segnung der Trauung heterosexueller Paare gleichgestellt.

2023 hat die Nordkirche im Rahmen des Gesetzes für Geschlechtergerechtigkeit erstmalig auch die Anerkennung und Gleichberechtigung aller Geschlechter, d.h. auch inter-, transgeschlechtlicher und nichtbinärer Menschen gesetzlich verankert.

In diesem Jahr war die Nordkirche erstmalig mit einem Truck beim CSD in Hamburg dabei.

2025 geht das Referat für Queersensible Bildungsarbeit in der Nordkirche an den Start.

 

All die Beschlüsse sind noch nicht so alt. Das bedeutet die meisten queeren Menschen kennen die Zeit davor. Und auch jetzt ist die kirchliche Praxis nicht frei von der Annahme, dass binäre cis Geschlechtlichkeit und Heterosexualität die einzige (gottgewollte) Identitäts- und Lebensform sei.

Erfahrung von Diskriminierung verschwindet nicht mit einer neuen Gesetzeslage. Wenn ich Ihnen eine kräftige Ohrfeige gebe und dann einige Zeit später irgendwo schriftlich festhalte, dass ich nie wieder einen Menschen Ohrfeigen werde - haben Sie dann wieder Vertrauen zu mir?

Die Anerkennung der Vielfalt bedeutet nicht die Verleugnung von Diskriminierung. Ein Satz wie: „Mir ist es doch ganz egal - jeder Mensch nach seiner Fasson“ ignoriert die reale Erfahrung von Diskriminierung. Es ist notwendig die eigenen Gewohnheiten und Vorstellung kritisch zu hinterfragen. Dabei geht es nicht um Selbstverurteilung, sondern um die Bereitschaft sich mit vielleicht unbekannten Wirklichkeiten vertraut zu machen.